Willkommen im „Filternet“
Zurzeit in aller Munde: die EU-Urheberrechtsreform, und vor allem der umstrittene „Artikel 13“, der in der offiziellen deutschen Übersetzung der Richtlinie mittlerweile Artikel 17 heißt. Der sieht vor, dass Onlineplattformen für die Inhalte haften, wenn Urheberrechtsverletzungen auftreten. Betroffen sind natürlich nicht nur große Plattformen wie YouTube, Instagram oder Twitter, sondern auch kleinere und kleinste Unternehmen. Am 15. April 2019 stimmen die EU-Mitgliedsstaaten ein letztes Mal ab, danach ist die Urheberrechtsreform, vermutlich, beschlossene Sache.
Weil die Einzelkontrolle nicht praktikabel ist, werden viele Plattformen sogenannte „Uploadfilter“ einsetzen müssen. Zahlreiche Unternehmen und Kreative sehen die Einführung dieser Filter äußerst kritisch. Was prinzipiell vernünftig klingt – illegale und urheberrechtlich geschützte Inhalte vom Upload auszuschließen –, entpuppt sich in der Umsetzung als Lösung mit gigantischem Fehlerpotenzial. Eine gute Zusammenfassung der Situation mit Fokus auf die Schwachstellen der Filtersoftware hat Patrick Beuth auf Spiegel Online veröffentlicht. Er porträtiert verschiedene Software-Hersteller, vor allem aus den USA und China, aber auch aus Deutschland, und erklärt, warum es keine perfekten Uploadfilter gegen Urheberrechtsverstöße geben kann.
Foto: Caroline Attwood/Unsplash