Wie nutze ich Bilder online rechtlich sauber?
Viele Unternehmen lassen sich von den Internetauftritten anderer Unternehmen inspirieren. Das ist rechtlich auch nicht zu beanstanden. Kritisch wird es jedoch dann, wenn Bilder von anderen für den eigenen Internetauftritt übernommen werden. Denn hier können die Urheberrechte oder Bildrechte Dritter entgegenstehen. Einen kleinen Einblick in das Thema Urheberrecht und die Verwendung von Fotos gibt uns Christian Solmecke. Er ist Anwalt und gefragter Experte für Internet–und Medienrecht, Autor, ehemaliger Journalist und WDR–Moderator und veröffentlicht juristische Themenbeiträge auf YouTube.
Was passiert, wenn das Urheberrecht verletzt wird?
Bei einer Verletzung der Urheberrechte droht in der Regel eine Abmahnung durch den Urheber. Diese geht oft mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und ggf. auch mit einer Zahlungsaufforderung der Lizenzgebühr einher. Aus diesem Grund sollten Sie bereits vor der Veröffentlichung klären, ob und in welchem Umfang Sie die Bilder nutzen dürfen.
Welche Rechte hat ein Urheber?
Grundsätzlich ist jedes Foto urheberrechtlich geschützt. Daher ist das Veröffentlichen und Teilen von Lichtbildwerken nur mit der Einwilligung des Urhebers erlaubt. Zudem hat der Urheber gemäß § 13 Satz 1 UrhG ein Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem Werk. Dabei reicht die Nennung des Rechtsinhabers aus. Allerdings kann der Urheber selbst bestimmen, ob und unter welcher Bezeichnung auf seine Urheberschaft hingewiesen werden soll.
Wie können Fotos trotzdem verwendet werden?
Viele Stock-Archive bieten die Möglichkeit, die Bilder einschließlich der erforderlichen Lizenzen zu erwerben. Alternativ können sog. Creative-Commons-Lizenzen auch kostenfrei erworben werden. Hier sind nach dem Kauf in der Regel keine urheberrechtlichen Probleme zu erwarten. Allerdings sind die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Archivs zu beachten. Diese geben vor, wo das Material verwendet werden darf und ob es bearbeitet werden darf.