Wer publizieren will muss Rechte und Pflichten wahren
Wer kommuniziert muss einige Regeln einhalten. Dies gilt für Sprache, genauso wie für Fotos und Illustration oder Markenrechte. Darum: Vor Veröffentlichung gilt, die Pflicht zur Prüfung.
Das Recht am eigenen Bild – auch Zeichnungen betroffen
Fangen wir mal nicht mit der Fotografie an. Auch Zeich-nungen und Grafiken einer Person, die veröffentlicht werden, können, sobald der Mensch damit identifiziert werden kann, unter das Recht am eigenen Bild fallen. Dieses Recht leitet sich direkt aus dem Grundgesetz und dort aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht ab. Den Schutzbereich definiert allerdings §22 des Kunst-Urhebergesetzes und der ist eindeutig: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.“ Wer dagegen verstößt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden. Allerdings wird dieser Tatbestand nur auf Antrag verfolgt. Es gibt Ausnahmen, wenn es sich um Bereiche der Zeitgeschichte handelt, Personen nur Beiwerk sind, Bilder von Versammlungen und Aufzügen oder die Verbreitung und Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
Bildrechte prüfen
Wer Urheberrechtsverletzungen bei Bildern für ein Kavaliersdelikt hält, dem sei empfohlen, die Begriffe in eine Suchmaschine einzugeben. Die ersten Ergebnisse die auftauchen, sind die Marketingangebote von Rechtsanwälten, die unmissverständlich klar machen, dass jedes Foto dem Urheberrecht unterliegt. Eine Gestaltungshöhe, wie etwa bei anderen Werken der angewandten Kunst, sieht das Gesetz nicht vor. Im Klartext: Die Abmahnhaie liegen auf der Lauer. Denn es gilt auch, dass der Fotograf oder Zeichner selbst bestimmen darf, wo seine Arbeiten veröffentlicht werden. Zwar kann man Verträge mit Fotografen auch mündlich schließen, dennoch empfiehlt es sich, diese schriftlich zu fixieren. Pflicht ist dabei die Nutzung festzuhalten, also etwa in welchen On- oder Offline-Medien, und wo die Bilder räumlich verwendet werden sollen. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig über soziale Medien zu sprechen. Oft fordern die Anbieter dieser Plattformen die Übertragung aller Nutzungsrechte an sie selbst. Dies bedeutet, nutze ich etwa in meinem Facebook-Kanal ein Foto, dann muss ich auch das Recht haben, bei diesem Foto die Nutzungsrechte an Facebook weiter zu lizensieren. Abmahnungen und hohe Kosten können auch den erwarten, der den Bildurheber entweder gar nicht, unvollständig oder an der falschen Stelle angibt. Im Zweifel gilt: Sprechen Sie im Vorfeld mit dem Fotografen.
Kommentare – Wer haftet
Wer einen Blog, Zeitung oder Magazin betreibt, wusste es schon immer – im Zweifel ist es besser, Kommentare mit rechtswidrigem Inhalt schnellstens zu löschen. Auch vor der aktuellen Debatte um Hasskommentare im Netz. Dies gilt auch für Profile in sozialen Netzwerken, ganz gleich ob bei Facebook, Google+ oder Instagram. Es gibt die so genannte Forenhaftung. Rechtsanwalt Solmecke von Wilde, Beuger und Solmecke schreibt: „[…]Verantwortlich sind im Übrigen auch die Betreiber von Facebook-Fanpages, sofern dort volksverhetzende Kommentare gepostet werden. Genau wie Facebook selbst müssen auch die Seitenbetreiber handeln, wenn sie Kenntnis von rechtsverletzenden Inhalten haben. Andernfalls kommen sie selbst in die Haftung. Eine Pflicht, sämtliche Kommentare eigeninitiativ auf Rechtswidrigkeit zu prüfen, gibt es jedoch nicht.
Plagiate finden
Erinnern sie sich noch an den „GuttenPlag“ – die Plagiatsaffäre von Karl-Theodor zu Guttenberg? Plagiate betreffen aber nicht nur wissenschaftliche Arbeiten, sondern eine Prüfung auf Plagiate ist auch für die journalistische Arbeit und eine Redaktion wichtig. Im Netz gibt es mittlerweile einige gut funktionierende Plattformen, wie www.plagscan.com oder www.plagiatefinder.de, die einer Redaktion helfen, schnell herauszufinden, ob Texte Stellen von anderen Seiten im Internet beinhalten. Damit lassen sich Texte von Autoren schnell prüfen. Diese Tools kann man auch dazu nutzen, um zu klären, ob die eigenen Texte von Dritten kopiert werden.
Richtig zitieren aus Print und Internet
Die wichtigste Pflicht beim Zitieren ist das wörtliche Zitat als solches erkennbar zu machen und in Anführungszeichen zu setzen. Zudem muss das Zitat komplett seinem Original entsprechen. Nun gelten für die journalistische Arbeit nicht ganz so strenge Regeln, wie für das wissenschaftliche Zitieren. Immerhin dürfen Rechtschreib- und Grammatikfehler ausgeglichen werden. Auch wer indirekt zitiert, darf nicht den Sinn der Grundaussage verändern. Bei Unternehmensmagazinen empfiehlt es sich, wortwörtliche Zitate dem Interviewpartner vor Veröffentlichung zur Abstimmung zuzuleiten, um hinterher Ärger zu vermeiden. Eklatant wichtig für den, der im eigenen Kundenmagazin über Erfolge mit Kunden berichtet. Denn gibt es hier Probleme mit Zitaten, hat man nicht nur publizistisch Ärger, sondern ist womöglich auch noch den Kunden los. Pflicht ist ebenfalls, den Zitatgeber richtig zu benennen, mit seinem vollen Namen und seiner Funktion. Zitiert man aus gedruckten Quellen, so ist das Zitat zeitlich und inhaltlich unveränderlich dokumentiert. Wie verhält es sich mit Quellen aus dem Internet, die sich jederzeit verändern können? Auch wenn man die URL angibt, kann man sich nicht sicher sein, dass sich die Inhalte dort nicht ändern. In diesem Fall sollte also immer angegeben werden, wann das Zitat von der entsprechenden URL entnommen wurde, am besten mit einer deutlichen Zeitangabe. Wer ein Literaturverzeichnis angibt, der sollte sich zuvor über die DIN 1505 informieren, denn dort steht, wie dies richtig strukturiert wird.
Launch und Relaunch – Marken prüfen und sichern
Bevor eine neue Publikation, ob für das Mobiltelefon, Print oder das stationäre Web aufgelegt wird, insbesondere bei der Kreation eines neuen Namens, gehören zur Pflichtprüfung: die Anfrage nach freien Domains bei der Denic, die markenrechtliche Prüfung beim Patentamt in der entsprechenden Klasse, eine Prüfung beim Titelschutzanzeiger und die Anmeldung von Geschmacksmuster-Rechten. Diese Pflichtprüfungen sollte man sich selbst auferlegen, denn stellen Sie sich einmal den schlimmsten Fall vor: Die Logos entwickelt, die Markenkampagne ausgeliefert, Interviews mit den Fachmagazinen geführt und das neue Magazin liegt beim Kunden oder im Kiosk und ihr Wettbewerber erwirkt eine einstweilige Verfügung gegen die weitere Auslieferung. Und sie müssen ihr schönes und neues Werk wieder einsammeln. Das macht keinen Spaß und kann sehr teuer werden.