Jetzt digital durchstarten mit dem Krankenhauszukunftsgesetz
Die Patientenversorgung in Krankenhäusern spielt eine wichtige Rolle für eine qualitativ hochwertige, moderne medizinische Versorgung. Die Coronapandemie zeigt deutlich, dass in den letzten Jahren nur sehr wenig in moderne Krankenhäuser investiert wurde.
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) soll dem entgegenwirken und die notwendigen Investitionen fördern, um die Modernisierung und digitale Infrastruktur von Krankenhäusern voranzutreiben.
Mehr als 4 Milliarden Euro für die Modernisierung von Krankenhäusern
Zu diesem Zweck wurde der Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet. Darin enthalten sind Mittel bis zu 4,3 Milliarden Euro. Die Bundesregierung stellt 3 Milliarden Euro zur Verfügung, die Bundesländer und / oder Krankenhausbetreiber 1,3 Milliarden Euro. Der Krankenhauszukunftsfonds wird vom Bundesamt für soziale Sicherheit (BAS) verwaltet.
Förderung von Notfallkapazitäten und digitaler Infrastruktur
„Wir senden damit das klare Signal: Deutschlands Krankenhäuser sollen stark bleiben! Wir investieren in ihre digitale Zukunft – weil wir gerade in der Pandemie erfahren haben, wie wichtig gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind. Und wir spannen unseren Schutzschirm für die Kliniken weiter aus – weil wir wissen, dass einige Krankenhäuser immer noch unter den finanziellen Folgen der Pandemie leiden. So verbessern wir die Versorgung der Patienten und sorgen für mehr Sicherheit,“ so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Das bedeutet, für die Antragsteller, dass Sie sich über digitale Lösungen Gedanken machen müssen. Wie lassen sich Notfallmaßnahmen modernisieren? Wie kann die digitale Infrastruktur wie Patientenportale, elektronische Dokumente für Pflege- und Behandlungsdienste, digitales Medikamentenmanagement, IT-Sicherheitsmaßnahmen und sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen modernisiert werden?
Wann tritt das Krankenhauszukunftsgesetz in Kraft?
Der Bundestag hat am 18. September 2020 das "Krankenhauszukunftsgesetz" (KHZG) beschlossen.
Dieses Gesetz setzt das von der Koalition am 3. Juni 2020 festgelegte „Zukunftsprogramm Krankenhäuser" um. Seit dem 2. September 2020 können Krankenhausbetreiber mit der Umsetzung von Projekten beginnen und ihren Finanzierungsbedarf in den Bundesländern registrieren. Ab dem Inkrafttreten des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 können Bundesländer Förderanträge bei der Bundesverwaltung für soziale Sicherheit einreichen. Noch nicht beantragte Bundesmittel werden bis Ende 2023 an die Bundesregierung zurückgegeben. Es können auch grenzüberschreitende Projekte über das KHZF finanziert werden. Universitätsklinikprojekte können mit bis zu 10 % der Mittel des jeweiligen Landes finanziert werden.
Die Voraussetzungen für eine Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz
Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass das Land oder die Institution, die die Finanzierung beantragt, mindestens 30 % der förderfähigen Kosten für das Projekt bereitstellt. Seit dem 6. November 2018 kann jedes Land den Abzug eines Teils der entsprechenden Mittel der Gebühr beantragen, die auf dem Königstein-Schlüssel basiert. Hier verwendet das BAS die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds, um Aktien und Beträge zur Förderung von Bundeslandprojekten zu veröffentlichen. Das BAS prüft und vergibt Anträge auf künftige Finanzierung von Krankenhäusern in den Bundesländern. Es führt Zahlungsvorgänge und Rechnungen aus und fordert das Geld zurück, wenn die Fördervoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind.
Jetzt mit der Planung und Antragstellung beginnen
Das BAS arbeitet mit dem BMG zusammen, um geeignete Antragsformulare und spezifische Finanzierungsrichtlinien zu entwickeln, die das Antragsverfahren erleichtern. Die Krankenhausbetreiber können zum jetztigen Zeitpunkt bereits beginnen sowie geeignete Projekte planen und erforderlichenfalls einen Dialog mit dem zuständigen Land führen.
Im ersten Schritt informiert der Krankenhausbetreiber (oder ggf. die Universitätsklinik) das zuständige Land mit Hilfe einer Benachrichtigung über seinen Bedarf. Das BAS bietet die entsprechende Formulare an. Anschließend entscheidet die Landesregierung, welche Projektfinanzierung von der BAS beantragt werden soll. Im zweiten Schritt reicht die Landesregierung bei der BAS einen Antrag auf Finanzierung des Projekts des Krankenhausbetreibers ein.
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