Christian Solmecke
Recht
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Ist Google Analytics bald in der EU verboten?

Die österreichische Datenschutzbehörde hat entschieden, dass die Nutzung von Google Analytics auf einer Website rechtswidrig ist. Einen kleinen Einblick in die Hintergründe und die rechtlichen Rahmenbedingungen gibt uns Christian Solmecke. Er ist Anwalt und gefragter Experte für Internet–und Medienrecht, Autor, ehemaliger Journalist und WDR–Moderator und veröffentlicht juristische Themenbeiträge auf YouTube.

Auslöser ist die Beschwerde eines Datenschutzaktivisten

Hintergrund ist eine Beschwerde der NGO »noyb« von Max Schrems, dem bekannten Datenschutzaktivisten. Er geht aktuell mit weiteren 100 Beschwerden in fast allen EU-/EWR-Staaten gegen den Webanalysedienst vor. Diesen haben viele Website- betreiber eingebunden, um das Nutzerverhalten detailliert zu analysieren. 

Das rechtliche Problem

Das rechtliche Problem: Der Dienst erhebt eine Menge »personenbezogener Daten« der Websitebesucher, selbst wenn die IP-Adresse anonymisiert wird. Damit gilt die DSGVO. Und der wird der Dienst nach Ansicht der Österreicher nicht gerecht. Denn die sogenannten Standardvertragsklauseln, auf die sich Unternehmen bei der Datenübermittlung in die USA stützen, reichten nicht. 

Wie könnte es weitergehen?

Aus demselben Grund, aus dem der EuGH das transatlantische Abkommen »Privacy Shield« gekippt hat: US-Behörden könnten nach lokalen Gesetzen auf die Daten von EU-Bürgern zugreifen. Sollten weitere Datenschutzbehörden oder gar der EuGH der Auffassung der Österreicher folgen, könnte das den gesamten Datenverkehr zwischen der EU und den USA ins Wanken bringen. Es sei denn, Präsident Biden ändert die US- Gesetze und/oder erzielt mit der EU einen neuen Kompromiss.