ePaper – voller Mehrwertsteuersatz auf Downloads – EuGH entscheidet
Der europäische Gerichtshof (EuGH) entschied Anfang März, dass für elektronische Publikationen wie ePaper oder eBooks nicht der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in den einzelnen Ländern der europäischen Union gelten dürfe. Das Gericht merkte an, dass innerhalb der EU gleiche Steuerrichtlinien einzuhalten seien. Zudem sei der Aufwand der Prüfung, welche digitalen Produkte in den Genuss eines verringerten Mehrwertsteuersatzes kommen, sehr aufwändig. Die digitalen Publikationen sind mit dieser Entscheidung weiter an die Richtlinien und Regeln gebunden, die für den E-Commerce generell gelten.
Die Prüfung durch den EuGH erfolgte auf eine Eingabe des polnischen Bürgerbeauftragten, der die Frage stellte ob ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz nur auf gedruckte Publikationen fair sei. Damit legt das Gericht die Regeln, die sich die EU-Länder gegeben haben, eng aus, denn diese sehen nur für gedruckte Publikationen den Vorteil des verringerten Mehrwertsteuersatzes. Der EU-Gesetzgeber hat verfügt, dass alle elektronischen Dienste von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz ausgeschlossen seien, stellen die Richter des EuGH fest. Würde digitale Publikationen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gelten, so würde dies eine Ausnahme darstellen, die das Gesetz aber derzeit nicht vorsehe.
Die Europäischen Kommission schlug vor über Änderungen im Gesetz nachzudenken, um die Umsatzsteuer von digitalen und gedruckten Publikationen anzugleichen.