Digitalagentur
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Datenschutz in Europa – Vereinheitlichung und mehr Rechte für Internet-Nutzer

Luxemburg hat die Ratspräsidentschaft in der europäischen Union inne. Heute teilte man mit, dass man sich am gestrigen 15. Dezember informell im Trilog mit dem Europäischen Parlament über das Maßnahmepaket zum Datenschutz in der EU geeinigt habe. Die 28 Mitgliedstaaten im Rat der EU müssen dies noch bekräftigen. Erfolgen soll dies auf einer Tagung des Ausschusses der Ständingen Vertreter noch vor dem 21. Dezember in diesem Jahr. Im Mittelpunkt steht die Stärkung der Rechte von Internet-Nutzern innerhalb Europas.

Privatpersonen sollen eine stärkere Kontrolle über ihre Daten erhalten. Unternehmen sollen aber durch die neue Richtlinie im digitalen Zeitalter nicht in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung behindert werden. Xavier Bettel, der luxemburgische Premierminister sowie Minister für Kommunikation und Medien, erklärte: „Das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und die Bedürfnisse der datenbasierten digitalen Wirtschaft schließen einander nicht aus. Mit dieser Reform ist uns die Quadratur des Kreises gelungen.“

Auch aus Deutschland gibt es erste positive Stimmen. So sprach Dr. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag von einem Meilenstein für mehr Grundrechtsschutz und Rechtssicherheit: „In weiten Teilen konnte sich das Parlament in den Trilog-Verhandlungen durchsetzen und nach vier Jahren zäher Verhandlungen hohe Datenschutzstandards durchsetzen. Gerade die harten Sanktionsmöglichkeiten bei datenschutzrechtlichen Verstößen werden dafür sorgen, dass sich Unternehmen künftig proaktiv um gute Datenschutzstandards kümmern. Das verankerte Recht auf Löschung von Nutzerdaten sowie das Recht auf Datenportabilität werden sich als Treiber innovativer Datenschutzmodelle erweisen.“

Das ist vorgesehen und soll ab 2018 in Kraft treten:

So sollen die Bürgerrechte gestärkt werden: Bürger können zielgerichtete Online-Werbung anfechten. Personenbezogene Daten dürfen dann nicht ohne die Zustimmung von einem Online-Dienst auf einen anderen, etwa soziale Netzwerke, übertragen werden. Zudem gilt in allen europäischen Ländern das gleiche Schutzniveau, auch wenn ihre Daten von Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU verarbeitet werden.

Für Unternehmen soll der Verwaltungsaufwand minimiert werden

Für Unternehmen soll der Verwaltungsaufwand minimiert werden. Vorausmeldungen an Kontrollbehörden sollen abgeschafft werden. Vorschriften sollen harmonisiert werden, damit sollen Unternehmen, die in den verschiedenen Märkten Europas tätig sind, nicht mehr unterschiedlichen und zum Teil widersprüchlichen Entscheidungen erwarten können.

Daten zwischen Polizeibehörden sollen leichter ausgetauscht werden

Die Strafverfolgungsbehörden innerhalb der Europäischen Union sollen leichter Daten miteinander austauschen können und dieser Austausch zwischen Polizei- und Justizbehörden soll verstärkt werden. Polizei- und Justizbehörden müssen somit nicht mehr verschiedene Vorschriften, je nach Herkunft der personenbezogenen Daten, anwenden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Übertragung von personenbezogenen Daten durch die zuständigen Behörden an private Einrichtungen erfolgen. Hierbei handelt es sich um einen Rechtsrahmen, der Polizeibehörden eine schnelle Reaktion im Falle von Terrorereignissen oder Notfällen ermöglicht. Die Richtlinie ermöglicht Polizeibehörden, die Informationen zu Daten in ihrem Besitz bzw. den Zugriff auf verarbeitete Daten zu begrenzen, und dabei gleichzeitig die Rechte des Einzelnen zu wahren. Die Struktur versetzt Polizeibehörden in die Lage, die Frage, ob sie über personenbezogene Daten verfügen, weder zu bestätigen noch zu verneinen, um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden.