Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 im Fokus
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) am 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit in Deutschland auf eine neue gesetzliche Ebene gehoben. Das Gesetz stellt nicht nur sicher, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglicher werden, sondern verpflichtet Unternehmen und Organisationen, digitale Barrierefreiheit konsequent umzusetzen. Dies betrifft insbesondere Websites, Apps und digitale Plattformen.
Warum das BFSG ein Meilenstein ist
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz orientiert sich an der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit und definiert klare Anforderungen für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen. Ziel ist es, eine umfassende Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen. Unternehmen, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch Reputationsverluste in einer zunehmend sensibilisierten Öffentlichkeit.
Ein zentraler Aspekt des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die Verpflichtung, digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich sind. Dies umfasst die Berücksichtigung von Aspekten wie Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Unternehmen müssen also sicherstellen, dass ihre Websites und Apps den Vorgaben der WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) entsprechen.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Barrierefreiheit betrifft eine Vielzahl von Einschränkungen, die den Zugang zu digitalen Inhalten erschweren können. Grundsätzlich lassen sich vier Hauptbereiche unterscheiden: Sehbeeinträchtigungen, Hörbeeinträchtigungen, motorische Einschränkungen und kognitive Beeinträchtigungen. Darüber hinaus existieren unterschiedliche Arten von Barrieren:
- Dauerhafte Barrieren, wie Blindheit, Gehörlosigkeit oder fehlende Gliedmaßen.
- Temporäre Barrieren, die durch Verletzungen wie eine gebrochene Hand, eine Augenentzündung oder eine vorübergehende Hörminderung entstehen.
- Situative Barrieren, die durch äußere Umstände bedingt sind, beispielsweise blendendes Licht, starker Umgebungslärm oder die eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit eines Geräts, wenn eine Person ein Kind auf dem Arm trägt.
Diese Vielfalt zeigt, dass barrierefreie digitale Angebote nicht nur Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen zugutekommen, sondern auch vielen anderen Nutzergruppen in alltäglichen Situationen helfen.
Barrierefreiheit als Erfolgsfaktor
Digitale Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Verpflichtung – sie bietet Unternehmen die Chance, ihre Zielgruppen zu erweitern und gleichzeitig eine bessere Nutzererfahrung für alle zu schaffen. Studien zeigen, dass barrierefreie Websites nicht nur für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sein müssen, sondern auch ältere Nutzerinnen und Nutzer oder Menschen mit temporären Einschränkungen profitieren.
Für Unternehmen bedeutet dies: Barrierefreiheit ist ein Wettbewerbsvorteil. Wer rechtzeitig auf die neuen gesetzlichen Anforderungen reagiert, hält sich nicht nur an das Gesetzt, sondern verbessert auch seine Marktposition.
Der Countdown läuft: Letzte Frist für digitale Barrierefreiheit
Seit drei Jahren haben Unternehmen Zeit, sich auf die neuen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vorzubereiten, denn die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit wurde bereits 2019 verabschiedet und in Deutschland 2021 in nationales Recht überführt. Dennoch sind viele digitale Angebote noch nicht vollständig barrierefrei. Der 28. Juni 2025 markiert nun den endgültigen Stichtag – danach sind Verstöße nicht mehr nur ein theoretisches Risiko, sondern können zu rechtlichen Konsequenzen und empfindlichen Strafen führen. Unternehmen, die bisher gezögert haben, sollten spätestens jetzt aktiv werden, um ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten und so sowohl gesetzliche Vorgaben als auch die Erwartungen einer zunehmend sensibilisierten Gesellschaft zu erfüllen.
Wie können Sie sich auf das BFSG vorbereiten?
- Analyse der bestehenden digitalen Angebote: Prüfen Sie, inwieweit Ihre Websites und Apps bereits barrierefrei sind.
- Definition von Maßnahmen: Entwickeln Sie eine klare Strategie zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.
- Zusammenarbeit mit Experten: Setzen Sie auf erfahrene Partner wie Schaffrath, um die Anforderungen effizient und nachhaltig umzusetzen.
- Sensibilisierung Ihres Teams: Schaffen Sie ein Bewusstsein für Barrierefreiheit innerhalb Ihres Unternehmens, um langfristig eine inklusive Unternehmenskultur zu etablieren.
Unsere Unterstützung: Accessibility Audit & Beratung
Wir bei Schaffrath unterstützen Sie dabei, die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes effizient umzusetzen. Mit einem Accessibility Audit analysieren wir Ihre bestehenden digitalen Angebote, identifizieren Barrieren und zeigen konkrete Maßnahmen zur Optimierung auf. In persönlichen Gesprächen entwickeln wir mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie, um digitale Barrierefreiheit nachhaltig zu gewährleisten. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein entscheidender Schritt hin zu mehr digitaler Inklusion. Unternehmen, die frühzeitig handeln und Barrierefreiheit als integralen Bestandteil ihrer digitalen Strategie begreifen, profitieren nicht nur von einer besseren Nutzererfahrung, sondern positionieren sich auch als Vorreiter in einem zunehmend wettbewerbsorientierten Markt.
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