Christian Solmecke vor dem Schaffrath Hintergrund der Kolumne Recht
Recht
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Arbeiten im Homeoffice

Aufgrund des CoronaVirus werden sich auch künftig mehr berufliche Tätigkeiten ins Homeoffice verlagern. Was sollten Unternehmen dabei beachten?

Wie regeln wir die Arbeit im Homeoffice dauerhaft und rechtlich sauber?

Einen Einblick in die Beantwortung gibt uns Christian Solmecke. Er ist Anwalt und gefragter Experte für Internet–und Medienrecht, Autor, ehemaliger Journalist und WDR–Moderator und veröffentlicht juristische Themenbeiträge auf YouTube

Von einem Recht auf Homeoffice für den Arbeitnehmer steht im Gesetz nichts. Dass dieser vom Homeoffice aus arbeitet, kann im Arbeitsvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung geregelt werden. Wichtig ist, dass die Vereinbarung bestimmte Punkte enthält. So sollten sich die Vertragsparteien darüber einigen, wie viele Tage in der Woche im Homeoffice gearbeitet werden darf und wie die Arbeitszeiten genau aussehen.

Wer trägt die Kosten für das Homeoffice?

Von besonderem Interesse ist die Frage, wer für die am Heimarbeitsplatz anfallenden Kosten aufkommt. Laut Gesetz kann ein Arbeitnehmer seine Kosten für Telefon, Internet und Strom nur ersetzt verlangen, wenn er im Einzelnen nachweist, dass diese für die Heimarbeit in größerem Umfang als sonst anfallen. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist es unbedingt zu empfehlen, in diesem Bereich vertragliche Regelungen zu treffen.

Datenschutz im Homeoffice

Daneben sollte die Homeoffice–Vereinbarung Regelungen dazu enthalten, wie ein ausreichender Datenschutz von Kundendaten bei der Heimarbeit sichergestellt wird. Mangels eindeutiger gesetzlicher Regelungen ist aktuell eine klare Vereinbarung zum Arbeiten im Homeoffice erforderlich. Allerdings berät der Gesetzgeber zurzeit ein neues Gesetz zum Recht auf Homeoffice. Wir dürfen gespannt sein.