Geschafft! 01.2022

EINE INNOVATION IM 3D-DRUCK: DER ERSTE VOLLSTÄNDIG RECYCELBARE RUCKSACK VON VAUDE Der Produzent von Bergsportausrüstung und Outdoorbekleidung Vaude, hat einen weiteren großen Entwicklungsschrittin Richtung Kreislaufwirtschaftgemeistert und einen Prototypen des ersten vollständig recycelbaren Rucksacks aus TPU-Monomaterial mit speziellem Schweißverfahren und mit einem 3D-gedruckten Rückenpanel entwickelt. Die 3D-Druck-Technologie ermöglicht ein extrem leichtes Rückensystem, wobei die Wabenkonstruktion des Rückenpads für maximale Stabilität bei geringstem Materialeinsatz sorgt. Die leichte und offene Struktur erzielt zudem eine optimale Belüftung und erreicht durch verschiedene Härtegarde sowie unterschiedliche Strukturen eine optimierte Druckverteilung. Durch das Design, das Monomaterial, die Schweißtechnologie und die neuartige 3D-Druck-Rückenkonstruktion ist der Rucksack erstmals komplett kreislauffähig und somit vollständig recycelbar. Die Verwendung des sortenreinen thermoplastischen Kunststoffs (TPU) ermöglicht schnelles und einfaches recyceln ohne aufwendiges Trennen, da alle NichtTPU-Teile leicht abzunehmen sind. ▶ KOMP L E T T MADE I N G ERMANY Klimafreundlich durch die Recyclingfähigkeit, aber auch durch Regionalität: Design, Entwicklung und Produktion finden in Deutschland statt – in Zusammenarbeit mit dem 3D-DruckExperten OECHSLER aus Bayern. »Ist Google Analytics bald in der EU verboten?« Die österreichische Datenschutzbehörde hat entschieden, dass die Nutzung von Google Analytics auf einer Website rechtswidrig ist. Hintergrund ist eine Beschwerde der NGO »noyb« von Max Schrems, dem bekannten Datenschutzaktivisten. Er geht aktuell mit weiteren 100 Beschwerden in fast allen EU-/EWR-Staaten gegen den Webanalysedienst vor. Diesen haben viele Websitebetreiber eingebunden, um das Nutzerverhalten detailliert zu analysieren. Das rechtliche Problem: Der Dienst erhebt eine Menge »personenbezogener Daten« der Websitebesucher, selbst wenn die IP-Adresse anonymisiert wird. Damit gilt die DSGVO. Und der wird der Dienst nach Ansicht der Österreicher nicht gerecht. Denn die sogenannten Standardvertragsklauseln, auf die sich Unternehmen bei der Datenübermittlung in die USA stützen, reichten nicht. Aus demselben Grund, aus dem der EuGH das transatlantische Abkommen »Privacy Shield« gekippt hat: US-Behörden könnten nach lokalen Gesetzen auf die Daten von EU-Bürgern zugreifen. Sollten weitere Datenschutzbehörden oder gar der EuGH der Auffassung der Österreicher folgen, könnte das den gesamten Datenverkehr zwischen der EU und den USA ins Wanken bringen. Es sei denn, Präsident Biden ändert die USGesetze und/oder erzielt mit der EU einen neuen Kompromiss. Christian Solmeckeist Anwalt und gefragter Experte für Internet- und Medienrecht, Autor, ehemaliger Journalist und WDR-Moderator. RECHT§CHAFFEN – DI E R ECH T S KO LUMNE – G E S CHA F F T ! 01 . 202 2 · 25

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