Geschafft! 02.2021

»Wie nutze ich Bilder online rechtlich sauber?« Viele Unternehmen lassen sich von den Internetauf- tritten anderer Unter- nehmen inspirieren. Das ist rechtlich auch nicht zu beanstanden. Kritisch wird es jedoch dann, wenn Bilder von anderen für den eigenen Internet- auftritt übernommen werden. Denn hier können die Urheberrechte oder Bild- rechte Dritter entgegenstehen. Bei einer Verletzung der Urheberrechte droht in der Regel eine Abmahnung durch den Urheber. Diese geht oft mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und ggf. auch mit einer Zahlungsaufforde- rung der Lizenzgebühr einher. Aus diesem Grund sollten Sie bereits vor der Veröffent- lichung klären, ob und in welchem Umfang Sie die Bilder nutzen dürfen. Grundsätzlich ist jedes Foto urheberrecht- lich geschützt. Daher ist das Veröffent- lichen und Teilen von Lichtbildwerken nur mit der Einwilligung des Urhebers erlaubt. Zudem hat der Urheber gemäß § 13 Satz 1 UrhG ein Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem Werk. Dabei reicht die Nennung des Rechtsinhabers aus. Aller- dings kann der Urheber selbst bestimmen, ob und unter welcher Bezeichnung auf sei- ne Urheberschaft hingewiesen werden soll. Zudem bieten Stock-Archive die Möglich- keit, die Bilder einschließlich der erforder- lichen Lizenzen zu erwerben. Alternativ können sog. Creative-Commons-Lizenzen auch kostenfrei erworben werden. Hier sind nach dem Kauf in der Regel keine ur- heberrechtlichen Probleme zu erwarten. Allerdings sind die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Archivs zu beachten. Diese geben vor, wo das Material verwendet wer- den darf und ob es bearbeitet werden darf. Christian Solmecke ist Anwalt und gefragter Exper- te für Internet- und Medienrecht, Autor, ehemaliger Journalist und WDR-Moderator. Im Bereich Mikro-/Nanostruktu- rierung von Oberflächen bietet die Profactor GmbH die passende Prozesslösung inklusive Equipment an, damit Mikro-/Nanostrukturen auf größeren Flächen beispielsweise für die Bereiche Optik, Mikro- optik, Mikrofluidik und Biosensorik angewandt werden können. Auch das Bedrucken von Freiform- oberflächen und Elektronik wird im Bereich Digitaldruck auf Textilien, Gläsern und Polymeroberflächen von Spritz- gussbauteilen mit UV-aushärtenden Tinten ein Thema sein. Dabei dienen die Drucke entweder der Dekoration, indem digitale, per- sonalisierbare Motive möglich werden, oder der Funktionalisierung durch den Auftrag von Schutzlacken. Dabei reicht das Anwen- dungsumfeld vom Sporttextilartikel über den Automotive-Exteriorbereich, Interiorbereich bis hin zu Sensoren, NFC-/RFID-Anwendungen, Displays und Antennen samt strukturinteg- rierter Elektronikbauteile wie etwa LEDs. Ein drittes Gebiet ist der inkjetba- sierte Multimaterial-3D-Druck von Biomaterialien. Dabei wird in ko- operativen Projekten erforscht, wie Biomate- rialien wie Knochenzement oder Hydrogele via Inkjet gedruckt werden können. Die Absicht dahinter ist der Aufbau eines prototypischen Multimaterial-Inkjetdruckers, der dazu dienen soll, personalisierte medizinische Implantate (etwa Knorpel oder Knochen) mit abwech- selnd harten und weichen Gewebephasen herzustellen. RECHT§CHAFFEN – DI E R ECH T S KO LUMNE – DER ROBOTERBASIERTE INKJETDRUCK AUF DER ÜBERHOLSPUR Der Digitaldruck findet sich in immer mehr An- wendungsbereichen wie- der – auch in 3D. Durch die Profactor GmbH (Steyr/Wien, Österreich) scheint der Druck auf Freiformoberflächen kei- ne Unmöglichkeit mehr. Möglicherweise ist es bereits Anfang 2022 so weit, dass es erste markt- reife roboterbasierte Inkjet-Drucksysteme geben könnte. Besonders inte- ressant wäre der robo- terbasierte Inkjetdruck zukünftig für die ressour- ceneffiziente Dekorierung und Funktionalisierung von Oberflächen. Dabei stehen die beiden Technologien Nanoimprint-Lithografie (NIL) und Inkjetdruck zur Realisierung industriege- triebener Anwendungen besonders in den folgen- den Kontexten im Vorder- grund: G E S CHA F F T ! 02 . 202 1 · 25

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