GESCHAFFT! 01.2020

IST DAS SMARTPHONE BALD TOT? Wo sich so langsam auch die Silver Surfer an WhatsApp und Co gewöhnt haben, soll das Smartphone schon bald wieder out sein? Experten beschäftigen sich ernsthaft mit dieser Frage. Allerdings ist man sich sicher: Die elektronischen Assisten­ ten verschwinden nicht, sie werden nur unsichtbar und selbstverständ­ lich, zum Beispiel in Kleidung und Alltagsgegenständen. www.youtube.com/watch?v=DBz2mo1ogF4 (Vortrag Experte Nils Müller, Trendone) WEBANALYSE DSGVOSICHER Wer hat es erfunden? Natürlich die Schweizer: Eine gute Lösung für datenschutzkonforme WebsiteAnalyse. Die Daten von Besuchern auf Web- sites sind für viele Unternehmen Gold wert. Aber die legale Erfas- sung und saubere Speicherung ist mit vielen bekannten Werkzeugen schwierig oder unmöglich. Abhil- fe schafft ein neuer Webservice, der sprichwörtlich »datenschutz- freundlich« arbeitet: friendly.is . Er macht Datensammeln einfach und rechtssicher, inklusive Hos- ting auf Servern in der Schweiz, Deutschland oder auf Wunsch auch im eigenen Serverschrank. www.friendly.is »Wie erhalten wir für regelmäßigen Livestream unseres Unternehmens eine Rundfunklizenz?« Besonders seit dem Beginn der CoronaKrise ist Livestreaming ein Segen. Aber wenn der Livestream unter den Rundfunkbegriff fällt, braucht der Veranstalter eine Rundfunk­ lizenz. Wann ist das der Fall? Und wie bekommt man sie? Ein Livestream gilt als Rundfunkangebot, wenn er mindestens 500 Zuschauer zeit- gleich mit journalistisch-redaktionellen Inhalten erreicht und regelmäßig, also nicht nur sporadisch, ausgestrahlt wird. Nur dann muss eine Rundfunklizenz beantragt werden. Normalerweise ist die Beantragung ein aufwendiges, langwieriges Verfahren, das bis zu 3 Monate dauern kann. Um schnell auf die Krise reagieren zu kön- nen, haben sich die Medienanstalten nun auf folgende Übergangsregelung geeinigt: Ab sofort müssen die betroffenen Anbieter den Landesmedienanstalten ihr Streaming- Vorhaben nur noch anzeigen. Dies soll vor- erst bis zum 31. August 2020 gelten. In der Anzeige müssen folgende Inhalte mitgeteilt werden: Name und Adresse des Veranstalters, Kontaktdaten des Strea- ming-Verantwortlichen, die Veranstaltung/ das Angebot, die Art der Übertragung (feste Kamera oder mehrere Kameras), Angaben zu redaktionellen Elementen wie z. B. Anmoderation oder Interviews. Nach dieser Anzeige dürfen die Veranstal- ter sofort mit der Übertragung beginnen. Christian Solmecke ist Anwalt und gefragter Exper- te für Internet- und Medienrecht, Autor, ehemaliger Journalist und WDR-Moderator. RECHT§CHAFFEN – DIE R ECH T S KO LUMNE – 80 mal am Tag ent- sperren wir unser Handy Mehr als 3 Stunden nutzen wir es am Tag Über 124 Mio. alte Smart- phones liegen in deutschen Haushalten Ergänzende Inhalte online: dazumehr.de/ g120branche AL L E NEWS MI T WE I T ER F ÜH­ R ENDEN L INK S VERWE I S ZUM V IDEO ­ VORT R AG VON NIL S MÜ L L ER G E SCHA F F T! 01 .2020 · 25

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